Jetzt Erklärungen für Herbst 2012 / Frühjahr 2013 abgeben
Bonn, 25. März 2013 – Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013. Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.06.2013 einzureichen. Der beigefügte Nachbauratgeber und die Website enthalten neben Informationen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Pflanzenzüchtung, z. B. dass Hybridsorten nicht nachgebaut werden dürfen oder der Nachbau von Grünschnittroggen zur Begrünung auch gebührenpflichtig ist. weiterlesen ›


