Vertragssortenliste

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Nachbaugebühren ist das Sortenschutzrecht für eine Sorte, erteilt durch das Bundessortenamt oder das Gemeinschaftliche Sortenamt. Alle geschützten Sorten sind aus dem Blatt für Sortenwesen - Amtsblatt des Bundessortenamtes - und dem Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ersichtlich.

Bitte beachten Sie: Die Nachbaugebühr berechnet sich zzgl. der jeweils angegebenen MwSt.

Achtung!
Dinkelsorten (Spelzweizen) finden Sie unter „Winterweizen WW“

Sortenbezeichnung Fruchtart Zahlencode Sortenschutzinhaber / ausschließlicher Nutzungsberechtigter Lizenzgebühr €/dt Nachbaugebühr €/dt MwSt.% Sortenschutz
Xerxes WW 32029 Deutsche Saatveredelung AG 12,30 6,15 19,00 EU
Zenon WW 38299 Limagrain GmbH 12,00 6,00 19,00 EU
Zeppelin WW 30745 Syngenta Seeds GmbH 10,20 5,10 19,00 EU
Zollernspelz WW 24459 Südwestdeutsche Saatzucht GmbH & Co. KG 31,15 15,58 10,70 EU