Nicht vergessen: Nachbauerklärungen bis zum 30.06.2016 einreichen und Züchtungsfortschritt sichern

Bonn, 02. Juni 2016 – Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2015/Frühjahr 2016 endet am 30.06.2016. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.

 

Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen, d. h. die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen hin gegenüber der STV Auskunft erteilen. Nachbaugebühren sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres (also bis 30.06.), in dem Nachbau betrieben wurde, zu zahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde.

 

„Die STV empfiehlt, den vollständigen Nachbau bis zum 30.06.2016 zu melden. Denn dann wird eine Rechnung mit einem Zahlungstermin, der nach dem 30.06. liegt, erstellt. Die Nachbauerklärung kann per Post oder Fax oder online unter www.stv-bonn.de übermittelt werden“, erläutert Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.

 

Die Pflanzenzüchter in Deutschland betreiben einen enormen Aufwand, um moderne und innovative Sorten zu entwickeln, mit denen unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Die STV setzt sich im Auftrag der Züchter für eine gerechte Entlohnung der Züchtungsleistung ein. Diese Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt sind die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen können.

 

Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.

 

 

Kontakt:   Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel. 02 28-9 85 81-70
Fax 02 28-9 85 81-99
www.stv-bonn.de
stv@stv-bonn.de

Pressemitteilung erschienen am
02.06.2016
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