Aufwandsentschädigung für Aufbereiter

Aufbereiter von Nachbausaatgut sind nach einer Auskunftsaufforderung durch den Sortenschutzinhaber unter Nennung von Anhaltspunkten für die Aufbereitung von Nachbausaatgut geschützter Sorten gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen, für wen und in welchem Umfang sie Nachbausaatgut geschützter Sorten aufbereitet haben.
 

Die Dokumentation der aufbereiteten Mengen sowie die Datenbereitstellung sind für die Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Zur leichteren Bearbeitung bietet die STV ein entsprechendes Muster für einen Bearbeitungsbericht zur Lohnaufbereitung zum Download an. Hier finden Sie auch weitere Info-Broschüren und Faltblätter zum Thema Aufbereitung.

 

Die STV ist von den Sortenschutzinhabern/Nutzungsberechtigten beauftragt, den mit der Auskunftserteilung über die Lohnaufbereitung entstandenen Aufwand ab dem Wirtschaftsjahr 07/08 mit 0,30 EUR/dt zu entschädigen, wenn eine vollständige und fristgerechte Auskunftserteilung über sämtliche durchgeführten Lohnaufbereitungen der entsprechenden Sorten erfolgt. Diese Aufwandsentschädigung erfolgt auf freiwilliger Basis, da keine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht, und sie ist jederzeit widerrufbar.

 

Folgende Informationen sind an den Sortenschutzinhaber zu übermitteln:

 

  • Name und Anschrift des Aufbereiters
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Zeitpunkt und Ort der Aufbereitung
  • Sortenbezeichnung
  • Nach Aufbereitung abgegebenes Saatgut in dt