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Pressemitteilung erschienen am
19.03.2024

Rückmeldefrist endet am 30.06.2024 


Bonn, den 19.03.2024 – Für das Anbaujahr Herbst 2023 / Frühjahr 2024 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)
die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2024.

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