Winterbegrünung von Maisanbauflächen

Besonderer Hinweis der STV:

Bitte beachten Sie bei der Aussaat von Getreide zur Begrünung die gesetzlichen Regeln

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Landwirte, landwirtschaftliche Berater und den Agrarhandel dabei unterstützen, die Winterbegrünung - z. B. mit Roggen nach der Maisernte - im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie über den rechtlichen Rahmen.

 

Die STV empfiehlt folgende Maßnahmen zur Winterbegrünung:

  • Zur Winterbegrünung können Sie uneingeschränkt Z-Saatgut verwenden.

  • Sie können Ihren eigenen Nachbau aus sog. Populationssorten (keine Hybriden) verwenden.

  • Geben Sie bitte die Verwendung von Nachbausaatgut in der Nachbauerklärung an. Die STV berechnet Ihnen hierfür eine Nachbaugebühr in Höhe von ca. 50% der jeweiligen sortenindividuellen Lizenzgebühr (ca. 3,50 bis 5,00 € je dt).

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass folgende Maßnahmen gesetzlich nicht zulässig sind:

  • Konsumgetreide, das Sie z. B. von einem Landhändler oder einem Berufskollegen erwerben, darf nicht zur Winterbegrünung oder sonstigen Aussaat verwendet werden.

  • Die Verwendung von eigenem Nachbau aus Hybridsorten ist grundsätzlich verboten.

 

Wir bitten Sie, darauf zu achten, zugekaufte Konsumware nicht zu Saatzwecken einzusetzen, weil dies einen Verstoß gegen die sortenschutzrechtlichen Bestimmungen und andere gesetzliche Vorgaben im Umgang mit Saatgut darstellt.

Ein faires Miteinander bedingt die Achtung gegenseitiger Rechte und Pflichten aller Marktpartner. Die wichtigsten Informationen zum Umgang mit Saat- und Pflanzgut haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Selbstverständlich stehen wir bei Rückfragen unter 0228 / 96 94 31 60 gern zur Verfügung und freuen uns über Ihre Unterstützung.

 

Vielen Dank.