Pressemitteilungen

Pressemitteilung erschienen am
19.03.2024

Rückmeldefrist endet am 30.06.2024 


Bonn, den 19.03.2024 – Für das Anbaujahr Herbst 2023 / Frühjahr 2024 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)
die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2024.

Pressemitteilung erschienen am
26.06.2023

Bonn, 26.06.2023 – Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) weist im Vorfeld der Zwischenfruchtaussaat darauf hin, dass der Nachbau einer Vielzahl von Zwischenfrüchten – auch der von Senf (Sinapis alba L.) – nicht erlaubt ist. Das deutsche und auch das europäische Sortenschutzrecht schließen die Verwendung eigenerzeugten Saatguts geschützter Senf-Sorten zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb aus. Welche Arten legal nachgebaut werden dürfen, ergibt sich aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortV).

Pressemitteilung erschienen am
18.04.2023

Nachbauerklärungen für 2022/2023 bis zum 30. Juni 2023 einreichen


Bonn, den 18.04.2023 – Für das Anbaujahr Herbst 2022 / Frühjahr 2023 werden in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2023.