Rückmeldefrist endet am 30.06.2026
Bonn, den 02.06.2026 – Am 30. Juni 2026 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2025/Frühjahr 2026, daran erinnert die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Nachbauauskunft online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.