Eigenberechnung

Alternativ zur Nachbauerklärung steht Ihnen dieses Verfahren zur Verfügung.
Die geschuldete Nachbaugebühr für das aktuell veranlagte Wirtschaftsjahr können Sie hier errechnen und bis spätestens zum 30.06. des veranlagten Wirtschaftsjahres direkt an die STV überweisen.

Wir empfehlen Ihnen die Nachbauerklärung.

Aus Ihren Angaben zum Nachbau wird die geschuldete Nachbaugebühr für Sie errechnet.

Sie erhalten sodann eine Rechnung, die einen neuen Zahlungstermin nach dem 30.06. vorsieht. Sie haben Gelegenheit, die Rechnung vor der Zahlung zu prüfen.