Eigenberechnung
Alternativ zur Nachbauerklärung steht Ihnen dieses Verfahren zur Verfügung.
Die geschuldete Nachbaugebühr für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 können Sie hier errechnen und bis spätestens zum 30.06.2022 direkt an die STV überweisen.
Wir empfehlen Ihnen die Nachbauerklärung.
Aus Ihren Angaben zum Nachbau wird die geschuldete Nachbaugebühr für Sie errechnet.
Sie erhalten sodann eine Rechnung, die einen neuen Zahlungstermin nach dem 30.06. vorsieht. Sie haben Gelegenheit, die Rechnung vor der Zahlung zu prüfen.
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