Datenschutz

Information über den Umgang der STV mit Ihren Daten und über Ihre Rechte

Wir nehmen den Schutz von personenbezogenen Daten ernst und halten uns an die nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften. Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Kontrollen im Rahmen von Lizenzprüfungen sowie der Geltendmachung der Rechte unseres jeweiligen Auftraggebers (d.h. eines Sortenschutzinhabers) im Zusammenhang mit dem Nachbauprivileg. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person, die "betroffene Person", beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, identifiziert werden kann.

 

1. Verantwortlicher

Sofern bei einzelnen Verarbeitungstätigkeiten nicht anders angegeben, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH, Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn, Tel. 0228 98 58 170, Fax 0228 98 58 199, Email stv@stv-bonn.de.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten oder unter Datenschutz@stv-bonn.de

 

2. Verarbeitung von Kontaktdaten der Mitarbeiter der geprüften Unternehmen

Regelmäßig erhalten wir personenbezogene Daten von Mitarbeitern der geprüften Vertriebsfirmen, Vermehrungs- sowie Aufbereitungsunternehmen. Hierzu gehören insbesondere Personalien einschließlich Namen, dienstlicher Adresse und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon, Fax etc.), Position.

Wir verarbeiten diese Daten, um die Prüfung des jeweiligen Betriebs zu organisieren und durchzuführen. Wir verarbeiten die Daten zum Zweck der Wahrung unserer und auch der berechtigten Interessen der Züchter an der Durchsetzung von Rechten im Rahmen des Vertriebs von Saatgut (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).

Die Daten speichern wir solange, wie die jeweiligen Mitarbeiter relevante Aufgaben im Betrieb wahrnehmen bzw. solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

3. Durchführung von Kontrollen im Rahmen von Lizenzprüfungen

Regelmäßig führen wir Prüfungen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Vertriebs sowie der ordnungsmäßen Vermehrung der Sorten unserer Auftraggeber (d.h. der Sortenschutzinhaber) und der ordnungsmäßen Aufbereitung von erzeugtem Vermehrungsmaterial durch. Sie haben sich gegenüber dem jeweiligen Züchter vertraglich verpflichtet, derartige Prüfungen zuzulassen und diesbezüglich zu kooperieren. Bei den Prüfungen nehmen wir Einsicht in die bei Ihnen vorliegenden Unterlagen bzw. Bücher, typischerweise solche, die den Nachweis über die Verwendung des Ihnen zugeteilten Technischen Saatguts ermöglichen, Bescheide über Feldbesichtigung sowie Saatenanerkennung, Nachweise über die Menge des produzierten Vertragsernteguts sowie Vertragssaatguts und dessen Verbleib, Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Aufbereitungen, Dokumentation der Saatgut Ein- und Verkäufe, Artikelkonten je Sorten, Lizenzgebührenmeldungen, Dokumentation über die anderweitige Verwertung sowie über Eigenentnahmen des unverkauften Vertragsernte- und Saatguts, ggf. Züchtergenehmigungen für Exporte und sämtliche Verträge, die mit der Saatgutvermehrung oder dem Saatgutvertrieb im Zusammenhang stehen. Hierbei erheben wir auch entsprechende personenbezogene Daten, sofern diese in den für die Prüfung erforderlichen Unterlagen enthalten sind bzw. im Zuge der Organisation der Kontrolle anfallen.

Dabei kann es sich vor allem um (personenbezogene) Daten aus dem Umfeld des geprüften Unternehmens, aber auch um Daten von Landwirten oder landwirtschaftlichen Betrieben handeln, die die Dienste des geprüften Unternehmens in Anspruch genommen haben. Dazu können zum Beispiel folgende Daten gehören:

  • Name der Vertriebsfirma, des Landwirts bzw. Mitarbeitern eines landwirtschaftlichen Betriebs, des Vermehrers sowie des Aufbereiters;

  • Daten, die das Vertragsverhältnis zwischen Züchter und Vertriebsfirma/Vermehrer/Aufbereiter betreffen (z.B. Informationen über die Vermehrungsvorhaben, Vermehrungsflächen, das abgerechnete Pflanzgut, Ort und Zeitpunkt der Aufbereitung, Gewicht der aufbereiteten Partie vor und nach der Aufbereitung);

  • Verkauftes bzw. von Landwirten gekauftes Saatgut nach Menge und Art, Vermehrungsmengen, Aufbereitungsmengen und Wirtschaftsjahr.

Wir verarbeiten diese Daten, um den korrekten und sachgemäßen Vertrieb des Saatguts der Sorten unseres Auftraggebers zu prüfen, sicherzustellen und ggf. notwendige Schritte zu ergreifen, um den Vertrieb zu verbessern.

Die Offenlegung durch Sie als Vertriebsfirma und die anschließende Datenverarbeitung erfolgen zum Zweck der Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Organisation und Durchführung eines reibungslosen Vertriebsablaufs auf gesetzlicher Grundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sofern Sie selbst unseren Auftraggebern gegenüber vertraglich verpflichtet sind, erfolgt die Verarbeitung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten überdies zur Durchführung dieses Vertrags, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Sie sind als Vertriebsfirma, Vermehrungs-, oder Aufbereitungsunternehmen vertraglich verpflichtet, uns im Namen und Auftrag des jeweiligen Züchters entsprechende Kontrollen durchführen zu lassen. Insofern sind Sie auch vertraglich verpflichtet, die betreffenden personenbezogenen Daten offenzulegen.

Die Daten werden solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke eingedenk gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO; § 35 Abs. 3 BDSG.

 

4. Durchsetzung von Rechten im Zusammenhang mit dem Nachbauprivileg

Wir nehmen die Ansprüche unserer Auftraggeber nach dem Sortenschutzgesetz (SortG) im Zusammenhang mit Nachbauhandlungen in Bezug auf geschützte Sorten von Saatgut wahr. Dazu gehören insbesondere Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Zahlung eines angemessenen Entgelts gegen Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe, die vom sogenannten Nachbauprivileg Gebrauch gemacht haben.

Wir erheben personenbezogene Daten, soweit diese für die Ermittlung und Durchsetzung der Ansprüche unserer Auftraggeber aus dem Nachbau geschützter Sorten erforderlich sind, größtenteils selbstständig. Die Erhebung durch uns erfolgt zum einen im Rahmen von Betriebsprüfungen (s. Ziffer 3). Zum anderen erheben wir auch solche Daten, die Anhaltspunkte darüber liefern, ob Landwirte bestimmte für Gesellschafter/Auftraggeber der STV geschützte Sorten angebaut haben. Das können Daten aus der Aufbereitung von sogenanntem Nachbausaatgut oder von Vertragserntegut sein, ebenso wie Daten über den Verkauf solcher vorgenannter Sorten an Landwirte. Wir handeln dabei mit der ausdrücklichen Zustimmung unserer Auftraggeber.

Wir machen dabei auch die unseren Auftraggebern zustehenden Auskunftsansprüche aus § 10a Abs. 6 SortG geltend. Hierbei verwenden wir die zur Verfügung stehenden Daten als Anhaltspunkte. Danach fordern wir Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe zur Auskunft auf, bei denen ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass sie tatsächlich vom Nachbauprivileg nach § 10a Abs. 2 SortG / Art. 14 GemSortV Gebrauch gemacht haben könnten.

Die anhand der Anhaltspunkte eingeholten Auskünfte der verpflichteten Landwirte und landwirtschaftlichen Betriebe nutzen wir, um Ansprüche unserer Auftraggeber auf eine angemessene Nachbauentschädigung gemäß § 10a Abs. 3 SortG / Art. 14 Abs. 3 GemSortV geltend zu machen. Gibt ein Landwirt oder landwirtschaftlicher Betrieb an, Nachbau mit Saatgut für unsere Auftraggeber geschützter Sorten betrieben zu haben, werden wir den Landwirt oder landwirtschaftlichen Betrieb entsprechend zur Zahlung der entsprechenden Nachbauentschädigung auffordern.

Die Datenverarbeitung erfolgt zu dem Zweck, die nach § 10a Abs. 3 SortG / Art. 14 Abs. 3 GemSortV bestehenden Ansprüche unserer Auftraggeber durchzusetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund berechtigter Interessen von uns und unseren Auftraggebern an einer effektiven Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche. Sie ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO rechtmäßig.

Die Daten werden solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke eingedenk gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; § 35 Abs. 3 BDSG.

 

5. Rechte der Betroffenen

Die Betroffenen haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Weiter besteht das Recht der Betroffenen auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Außerdem besteht gemäß Art. 21 DSGVO in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben. Die Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, der Verantwortliche kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.