Bonn, 03.06.2020 – Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019 / Frühjahr 2020 endet am 30.06.2020. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.