Nachbauerklärungen für 2022/2023 bis zum 30. Juni 2023 einreichen
Bonn, den 18.04.2023 – Für das Anbaujahr Herbst 2022 / Frühjahr 2023 werden in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2023.