STV informiert über Umgang mit Landwirten, die erstmals Nachbau melden
und rückwirkend betroffen sind
Bonn, den 26.06.2025 - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) erinnert an die Rückmeldefrist zur Nachbauauskunft, die am 30.06.2025 endet. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2025 verpasst, kann das aufgrund von Sortenschutzverletzungen finanzielle und rechtliche Folgen haben.