Vertragssortenliste

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Nachbaugebühren ist das Sortenschutzrecht für eine Sorte, erteilt durch das Bundessortenamt oder das Gemeinschaftliche Sortenamt. Alle geschützten Sorten sind aus dem Blatt für Sortenwesen - Amtsblatt des Bundessortenamtes - und dem Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ersichtlich.

Bitte beachten Sie: Die Nachbaugebühr berechnet sich zzgl. der jeweils angegebenen MwSt.

Achtung!
Dinkelsorten (Spelzweizen) finden Sie unter „Winterweizen WW“