System zum Erhalt der Erntegut-Bescheinigung wird Mitte Juli freigeschaltet
Bonn, 03.06.2024. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) und die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV) haben in ihrem heutigen Pressegespräch das neue System vorgestellt, über das Landwirtinnen und Landwirte ab dem 15. Juli 2024 eine ErntegutBescheinigung zur Vorlage bei ihren Abnehmern generieren können. „Mit der ErntegutBescheinigung bieten wir einen für Handel und Landwirtschaft kostenfreien und weitgehend unbürokratischen Service an, mit dem die rechtmäßig erzeugte Ernte dokumentiert werden kann“, erklärt Stephanie Franck, Vorsitzende des BDP und des STV-Verwaltungsrats.
Die Sortenschutzinhaber reagieren damit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. November 2023 (X ZR 70/22). Sie können ihre Sortenschutzrechte auch am Erntegut gegenüber dem Erfassungshändler sowie allen in der Lieferkette folgenden Händlern geltend machen, wenn es ihnen nicht möglich war, ihre Rechte am Saat- bzw. Pflanzgut zu wahren.
Um die Erntegut-Bescheinigung zu erlangen, müssen grundsätzlich die Ackerfläche in ha je Fruchtart, die verwendeten Mengen Z-Saatgut je Sorte und/oder die verwendete Menge an Nachbausaatgut erklärt werden. Die STV bietet danach zwei Verfahrensweisen an:
Entweder können diese Angaben durch das Hochladen entsprechender Dokumente direkt belegt werden. Auf der Grundlage der bereitgestellten Daten erhält der Landwirt eine ErntegutBescheinigung durch die STV. Bei korrekter Angabe ist der Vorgang für den Landwirt bzw. die Landwirtin erledigt. Alternativ gibt es die Möglichkeit, keine die eigenen Angaben stützenden Dokumente hochzuladen und die Erntegut-Bescheinigung zu erhalten. Voraussetzung für diese Variante ist die Zustimmung des Landwirts/der Landwirtin, im Falle einer späteren Stichprobenprüfung entsprechende Belege einzureichen.
Franck weist darauf hin, dass eine aus geschützten Sorten erwachsene Ernte rechtmäßig ist, wenn der Sortenschutzinhaber der Erzeugung zugestimmt hat. Wird Z-Saatgut eingesetzt, wird die Ernte legal erzeugt. Dasselbe gilt für die Verwendung von Nachbausaatgut, wenn die Nachbaubestimmungen eingehalten werden. „Bitte denken Sie im Sinne des Züchtungsfortschritts für die Landwirtschaft an die Nachbauerklärung bzw. die Zahlung der Nachbaugebühr bis zum 30. Juni“, appelliert Franck an die Landwirtinnen und Landwirte.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):
Der BDP bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus den Züchtungsbereichen Landwirtschaft, Gemüse, Zierpflanzen und Reben sowie dem Saatenhandel. Rund 130 Unternehmen sind auf dem Gebiet der Züchtung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturarten tätig. Davon betreiben 58 eigene Zuchtprogramme. Die einzelnen Firmen arbeiten in der Regel an mehreren Fruchtarten. Der BDP setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Züchtung und die Saatgutwirtschaft sowie für die Organisation der Pflanzenforschung, für die Förderung neuer Technologien und die Weiterentwicklung des Sorten- und Saatgutwesens ein.
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV):
Die STV hat rund 60 Gesellschafter, die züchten bzw. Sorten vertreiben. Die STV kümmert sich im Auftrag ihrer Gesellschafter um die zentrale Erhebung der Nachbaugebühren und die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der zwischen den Züchtern und ihren Partnern abgeschlossenen Verträge.
Kontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)
Ulrike Amoruso-Eickhorn
Stv. Geschäftsführerin/Leiterin Kommunikation und Strategie
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
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