Nachbauerklärungen für 2021/2022 bis zum 30. Juni 2022 einreichen
Bonn, 21.03.2022 – Für das Anbaujahr Herbst 2021 / Frühjahr 2022 werden in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2022.