Bonn, den 02.06.2026 – Am 30. Juni 2026 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2025/Frühjahr 2026, daran erinnert die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Nachbauauskunft online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.
Bonn, den 30.03.2026 – Für das Anbaujahr Herbst 2025/Frühjahr 2026 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2026.
STV informiert über Umgang mit Landwirten, die erstmals Nachbau melden und rückwirkend betroffen sind
Bonn, den 26.06.2025 - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) erinnert an die Rückmeldefrist zur Nachbauauskunft, die am 30.06.2025 endet. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2025 verpasst, kann das aufgrund von Sortenschutzverletzungen finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Bonn, den 11.06.2025 – Am 30. Juni 2025 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2024/Frühjahr 2025, daran erinnert die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Nachbauauskunft online unter www.stvbonn.de fristgerecht einzureichen.
Rückmeldefrist endet am 30.06.2025 Bonn, den 24.03.2025 – Für das Anbaujahr Herbst 2024/Frühjahr 2025 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2025.
Das in Folge des Erntegut-Urteils des Bundesgerichtshofs durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) entwickelte Verfahren zur Erteilung einer Erntegut-Bescheinigung wurde am 8. Juli 2024 freigeschaltet. Mit nachstehender Information möchten wir häufig gestellte Fragen beantworten:
Bonn, 5.7.2024. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) und die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV) geben mit Blick auf die begonnene Ernte den vorzeitigen Start des Systems zur Erstellung der Erntegut-Bescheinigung bekannt. Die Erklärung zu bestimmten Fruchtarten und zur Vorlage bei Erfassern bzw. Händlern kann ab dem 8. Juli 2024 kostenlos und zentral bei der STV beantragt werden. „Landwirte bekommen die Gewissheit, ihre Ware problemlos vermarkten zu können.
Bonn, den 1.7.2024 – Der Verwaltungsrat der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat Dr. Moritz von Köckritz zum 1.7.2024 zum Geschäftsführer bestellt. Der promovierte Jurist tritt die Nachfolge von Alois Mörtlbauer an. Von Köckritz (43) begann seine berufliche Laufbahn in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei. Bereits seit 2014 ist er als Syndikusanwalt für die STV tätig, seit Januar 2024 war er Prokurist der STV.
Bonn, den 19.03.2024 – Für das Anbaujahr Herbst 2023 / Frühjahr 2024 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2024.
Bonn, 26.06.2023 – Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) weist im Vorfeld der Zwischenfruchtaussaat darauf hin, dass der Nachbau einer Vielzahl von Zwischenfrüchten – auch der von Senf (Sinapis alba L.) – nicht erlaubt ist. Das deutsche und auch das europäische Sortenschutzrecht schließen die Verwendung eigenerzeugten Saatguts geschützter Senf-Sorten zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb aus. Welche Arten legal nachgebaut werden dürfen, ergibt sich aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortV).
Nachbauerklärungen für 2022/2023 bis zum 30. Juni 2023 einreichen
Bonn, den 18.04.2023 – Für das Anbaujahr Herbst 2022 / Frühjahr 2023 werden in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2023.