Rückmeldefrist endet am 30.06.2026
Bonn, den 30.03.2026 – Für das Anbaujahr Herbst 2025/Frühjahr 2026 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2026.